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Mit den Bundesgesetzen zum Wasserbau (WBG, 1991) und zum Wald (WaG, 1991) werden die Kantone verpflichtet, Gefahrenkarten zu erstellen und diese bei raumwirksamen Tätigkeiten zu berücksichtigen. Die Baudirektion hat bereits für 24 Gemeinden und Städte die Pläne über die Gefahrenbereiche erlassen. Die Erarbeitung der ausstehenden Gefahrenkarten soll mit dem Vorgehenskonzept von 2006 beschleunigt werden. Es werden jeweils mehrere Gemeinden zusammen untersucht. Zudem wird neben der gefährdung durch Hochwasser auch diejenige durch Rutschungen oder andere Massnebewegungen in den Regionen, in denen dies relevant ist, untersucht.
Die Gemeinden berücksichtigen die festgelegten Gefahrenbereiche bei planungs- und baurechtlichen Festlegungen und machen die betroffenen Grundeigentümer auf die potentiellen Naturgefahren aufmerksam.
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