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Gefahrenkarte
Hochwasser-rückhalt

Gefahrenkarte Naturgefahren


Mit den Bundesgesetzen zum Wasserbau (WBG, 1991) und zum Wald (WaG, 1991) werden die Kantone verpflichtet, Gefahrenkarten zu erstellen und diese bei raumwirksamen Tätigkeiten zu berücksichtigen. Die Baudirektion hat bereits für 24 Gemeinden und Städte die Pläne über die Gefahrenbereiche erlassen. Die Erarbeitung der ausstehenden Gefahrenkarten soll mit dem Vorgehenskonzept von 2006 beschleunigt werden. Es werden jeweils mehrere Gemeinden zusammen untersucht. Zudem wird neben der gefährdung durch Hochwasser auch diejenige durch Rutschungen oder andere Massnebewegungen in den Regionen, in denen dies relevant ist, untersucht.

Die Gemeinden berücksichtigen die festgelegten Gefahrenbereiche bei planungs- und baurechtlichen Festlegungen und machen die betroffenen Grundeigentümer auf die potentiellen Naturgefahren aufmerksam.
Festgesetzte Gefahrenkarten (GIS-Browser Kanton Zürich)

Dokumente

Datei : KarteStandGefahrenkarte.pdf Grösse: 188 KB Planungsstand Gefahrenkartierung Hochwasser (188 KB)
Datei : Raumplanung_Naturgefahren.pdf Grösse: 1492 KB Raumplanung und Naturgefahren - Empfehlung (ARE, BWG, BUWAL, 2000) (1492 KB)
Wie mit Naturgefahren umgegangen wird - Gefahrenkartierung im Kanton Zürich seit 1998 (ZUP, Oktober 2008)
Nach Vorliegen der Gefahrenkarte hört die Arbeit nicht auf - Gefahrenkartierung Naturgefahren im Kanton Zürich ab 2008 (ZUP, Oktober 2008)
Datei : Broschure_Hochwasser.pdf Grösse: 1714 KB Broschüre für Grundeigentümer zum Thema "Hochwasser: Vorbeugen - Schützen - Schädenvermeiden" (1714 KB)
Datei : Leitfaden_HWGefahr.pdf Grösse: 2087 KB Leitfaden zur Hochwasser-Gefahrenkarte (2087 KB)
Datei : GVZ_Objektschutz.pdf Grösse: 1125 KB Richtlinie: Objektschutz gegen Naturgefahren (1125 KB)
Datei : HWS_ARA_Bericht.pdf Grösse: 1307 KB Studie zur Hochwassersicherheit der Zürcher Abwasserreinigungsanlagen (AWEL, 2008) (1307 KB)

Rechtliche Grundlagen

Bundesgesetz über den Wasserbau (WBG), SR 721.100
Bundesgesetz über den Wald (Waldgesetz, WaG), SR 921.0
Wasserwirtschaftsgesetz (WWG), LS 724.11

Information Fachstelle

AWEL
Abt. Wasserbau
Sekt. Planung und Bau

Kontaktperson

Christian Schuler
Links
Bauen im Hochwasser-Gefahrenbereich
Bundesamt für Umwelt (BAFU)
Gebäudeversicherung Kanton Zürich (GVZ)
Naturgefahren Schweiz (Planat)
 
© 2007 AWEL, Abteilung Wasserbau - Impressum
Letzte Aktualisierung: 26.10.2009